Wer einen längerfristigen Auslandsaufenthalt plant, schließt eine Auslandskrankenversicherung ab, um auch in der Fremde stets gegen Krankheit oder Unfall abgesichert zu sein. Doch steht die Rückkehr nach Deutschland an, müssen sich viele Versicherten mit der Thematik erneut auseinandersetzen. Kann es doch nach einem Unfall im Ausland dazu kommen, dass eine Rückkehr ins Heimatland und eine dortige medizinische Behandlung erforderlich ist. Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit können Konsequenzen aus Unfällen sein, daher sollten Versicherte nicht nur ihren Versicherungsschutz im Ausland, sondern auch im Heimatland bestens planen.
Seit dem Gesundheitsreformgesetz vom 01.04.2007 haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Auch wer vor seinem Auslandsaufenthalt die Private Krankenversicherung gewählt hat, muss von ihr wieder in den Basistarif aufgenommen werden. Dies Grundversicherung scheint also in jedem Fall gesichert zu sein, doch können weiter Fallstricke auf den Verbraucher zukommen. Denn wer wieder in seine gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln möchte, muss mit Wartezeiten von bis zu zwei Jahren rechnen, um in die zusätzliche Pflegeversicherung aufgenommen zu werden. Wiederkehrer, die bis zum Rentenalter mit einer Einreise nach Deutschland warten möchten, müssen mit einer Erhöhung ihres Beitragsatzes rechnen. Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich vor ihrem Auslandsaufenthalt mit den Bedingungen ihrer Krankenversicherung auseinandersetzen und gegebenenfalls ihre Mitgliedschaft in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Der Versicherte hat während der Zeit der Anwartschaftsversicherung (AV) keinerlei Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse in seinem Heimatland, wird aber nach der Neuaktivierung seines Versicherungsschutzes wieder zu den Ausgangsbedingungen versichert, ohne Wartezeiten und Mehrkosten.
Auch Versicherte, die einen Wiedereintritt in die Private Krankenversicherung in Betracht ziehen und mit den verminderten Leistungen des Basistarifs nicht einverstanden sind, wird empfohlen eine Anwartschaft zu beantragen. Dabei gilt es zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft zu unterscheiden. Bei der kleinen Anwartschaft haben Versicherte die Möglichkeit ihr altes Versicherungsprofil ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhalten. Wer sich für eine große Anwartschaft entscheidet, hat den Vorteil, dass bis dahin angesparte Altersrückstellungen bestehen bleiben und weiterhin aufgebaut werden. Diese Bedingungen sollten persönlich mit der Privaten Krankenversicherung ausgehandelt und schriftlich festgehalten werden, zudem ist es ratsam über eine mögliche Anwartschaft für die Pflegeversicherung zu verhandeln und somit lange Wartezeiten zu vermeiden.

