Werbung | Kritik am E-Postbrief wächst

Die Deutsche Post will mit mit dem E-Postbrief einen Dienst etablieren, der für die Nutzer so sicher und verbindlich wie ein gewohnter Brief der Deutschen Post sein soll. Die Post will das durch eine "qualifizierte elektronische Signatur" gewährleisten, die eine Integritätsprüfung der enthaltenen Daten erlaubt.

Aber so einfach wie sich die Post das vorstellt scheint es nicht zu sein. Denn immer mehr Details werden am E-Postbrief kritisiert. Die Stiftung Warentest hat schon nach der ersten Überprüfung bemängelt, dass das Anmeldeverfahren sehr umständlich und der Dienst unverhältnismäßig teuer sei. Auch könne jeder gedruckte E-Postbrief theoretisch von Mitarbeitern der Post gelesen werden. Ebenso wird der Dienst in Internet-Blogs kritisiert. Richard Gutjahr, freier Mitarbeiter beim Bayerischen Rundfunk, hat mit Hilfe von zwei Rechtsanwälten die Allgemeinen Geschäftbedingungen des E-Postbriefes überprüft. Er beklagte in seinem Blog die verklausulierten Pflichten, die dem Kunden auferlegt werden.

So werden die Nutzer aufgefordert mindestens einmal pro Werktag den Posteingang seines Nutzerkontos zu kontrollieren. Dies gelte auch im Urlaub. Hat der Nutzer sogar der Veröffentlichung seines Adressbuches zugestimmt, erlaubt er der Post damit seine Daten an Adress-Broker weiterzuverkaufen. Spam und Werbung können hier eine mögliche Folge sein, so Gutjahr.

Ebenfalls noch dazu kommt die Tatsache, dass dem E-Postbrief nicht der Schutz des Briefgeheimnisses zukommt. Er unterliegt lediglich dem Fernmeldegeheimnis. Für das Öffnen eines E-Postbriefes durch die Polizei ist nur ein Anfangsverdacht von Nöten, bei einem herkömmlichen Brief muss dafür eine richterliche Anordnung vorliegen. Da ein E-Postbrief-Kunde mit seinen kompletten Daten, darunter auch die Personalausweisnummer, gespeichert werde sei es auch deutlich einfacher eine bestimmte Person zu identifizieren.