Werbung | Von der USK kommt Jugendschutz für Online-Spiele

Jugendschutz im Internet ist ein vielfach und heiß diskutiertes Thema. Die Spielebranche hat jetzt angekündigt, zukünftig einen wirksamen Jugendschutz für Computerspiele im Internet installieren zu wollen. So soll es schon ab dem 01. Januar für Spiele, die über das Internet gespielt werden, ein Altersverifizierungssystem geben. Um die Spiele dann einstufen zu können, wird von der USK (freiwillige Selbstkontrolle) der Branche ein modulares Angebot bereit gestellt, dass einen Fragenkatalog, eine Beratung sowie einen Verhaltenskodex für Anbieter von Computerspielen beinhaltet.

Über dieses neue Verfahren soll langfristig ein übergreifender Jugendschutz sowohl für Online-Spiele als auch für Spiele auf Datenträgern bereit gestellt werden. Bislang gibt es für Spiele auf Datenträgern wie beispielsweise DVD´s und für Onlinespiele die auf Internetplattformen gespielt werden unterschiedliche Auflagen. "Wir zielen auf ein einheitliches System", so USK-Geschäftsführer Felix Falk.

Über die USK wird heute bereits für eine entsprechende Alterskennzeichnung für traditionelle Computerspiele gesorgt. Ab kommendem Jahr werden dann aber auch für Online-Spiele jugendschutzrelevante Angaben wie eine Altersfreigabe verbindlich. Dies sieht zumindest die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrag (JMStV), die zum 01.01.2011 in Kraft tritt, vor.

In der Vergangenheit traf sich für jeden neuen Spieletitel ein Gremium aus Vertretern der Spielebranche und staatlichen Prüfstellen. Rund 3.000 Spiele werden so jährlich geprüft, so der Sprecher des Spiele-Publishers Electronic Arts, Martin Lorbeer. In der Zukunft erwartet man allerdings einen deutlichen Anstieg an Spielen, sodass das bisherige Prüfverfahren mittels Gremium da nicht mehr ausreichen dürfte. Onlinespiele sollen deshalb zukünftig über einen ausführlichen Kriterienkatalog geprüft werden der auch von den Spieleanbietern selbst ausgefüllt werden kann. Die Aufgabe der USK wird dann wohl eher sein die Verlässlichkeit der Einstufung, die übrigens gemeinsam mit Vertretern der Landesjugendbehörden und Jugendschutzsachverständigen erarbeitet wurde, unter Beweis zu stellen.

Zur Zeit geht man von einer Übereinstimmung von Rund 92 % Prozent aus. Wenn es hier oder da noch Zweifel gibt soll das alte Gremium entscheiden.