Steigerung der Lebensqualität im Ruhestand – Immobilienrente oder Teilverkauf?

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Vielen Menschen ist es während eines langen Erwerbslebens gelungen, eine Wohnimmobilie zu finanzieren. Gilt eine solche doch als starker Pfeiler einer soliden Altersvorsorge. Mit dem Eintritt in den Ruhestand kommen bei vielen Betroffenen jedoch Zukunftsängste auf. Die Rente ist mit einem Einkommensverlust verbunden, während die Instandhaltungskosten der Immobilie nicht geringer werden. Auch die Erfüllung lang gehegter Wünsche rückt in weite Ferne.

Daher befürchten viele Senioren, dass sie den gewohnten Lebensstandard nicht beibehalten können. Dabei kann über eine Immobilienrente oder einen Teilverkauf eine Menge gebundener Liquidität freigesetzt werden, um die freie Zeit im Ruhestand angemessen zu genießen. 

Ein Teilverkauf erhöht sofort die Liquidität! (link)

Klassische Formen der Immobilienverrentung

Um den finanziellen Spielraum im Ruhestand zu erweitern, bieten sich mit der Leibrente, dem Rückmietkauf und der umgekehrten Hypothek mehrere Formen der Immobilienrente an.

Leibrente

Bei dieser Lösung wird die Immobilie verkauft. Der Kaufpreis wird vom Käufer in monatlichen Raten bezahlt. Die Eigentümer erhalten zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht, welches allerdings bei einem Auszug, auch in ein Pflegeheim, verfällt. Alle anderen Eigentumsrechte werden abgegeben. Verstirbt der ehemalige Eigentümer vorzeitig, wird das Modell der Leibrente zum Verlustgeschäft.

Rückmietkauf

Auch der Rückmietkauf zieht den Verkauf der gesamten Immobilie und den Verlust der Eigentümerrechte nach sich. In diesem Fall erhalten die Betroffenen einen lebenslangen Mietvertrag, wobei sich die Miete aus dem Marktwert der Immobilie errechnet. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs seitens des neuen Eigentümers ist nicht vorgesehen.

Umkehrhypothek

Bei diesem Modell der Immobilienverrentung bleiben die Eigentümerrechte erhalten. Allerdings ist die Umkehrhypothek mit der Aufnahme von Schulden verbunden. Die Eigentümer beleihen die Immobilie. Sie nehmen bei der Bank ein Darlehen auf, welches im Grundbuch vermerkt wird. Der Kreditgeber stellt die Darlehenssumme entweder in Form von Monatsraten oder einer Einmalzahlung zur Verfügung. Die Schuld wird einschließlich Zinsen erst nach dem Ableben der Eigentümer durch den Verkauf der Immobilie beglichen.  

Teilverkauf – die charmante Alternative zur Immobilienrente

In der Regel geht eine Immobilienrente mit dem Verlust sowohl der Eigentümerrechte als auch der Entscheidungshoheit einher oder ist an Schulden geknüpft. Daher kann das 2018 eingeführte Modell des Teilverkaufs eine willkommene Alternative sein. Dabei können Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an einen Teilverkaufsanbieter abgeben und mit der so gewonnenen Liquidität den Lebensstandard verbessern, die Traumreise finanzieren, die Immobilie sanieren oder die Familie unterstützen.

Der zentrale Punkt des Teilverkaufsmodells ist der Nießbrauch. Dieser wird rechtssicher im Grundbuch eingetragen und integriert üblicherweise neben einem Wohnrecht ein sogenanntes Nutzungsrecht. Der Nießbrauch umfasst die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten, was bei einem Umzug ins Pflegeheim von Vorteil ist, können mit den Einnahmen doch die hohen Pflegekosten zumindest teilweise gedeckt werden.

Auch eventuelle Erben gehen beim Teilverkauf nicht leer aus. Der Restanteil kann problemlos an die Nachkommen weitergegeben werden. Sie erhalten zudem ein Erstankaufsrecht über den abgegebenen Teil der Immobilie.