THG-Prämie – mit Elektromobilität bares Geld verdienen

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Deutschland muss bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral werden. Deshalb werden schon heute Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen. Mit der THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) kommt derzeit ein politisches Instrument zum Tragen, mit dem die Elektromobilität flächendeckend vorangetrieben wird.

Von der Maßnahme profitieren alle Halter von Elektrofahrzeugen, Besitzer von Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestationen, indem sie sich eine jährliche THG-Prämie auszahlen lassen. Wie kommen die Berechtigten in den Genuss dieser Prämie?

Was wird unter der THG-Quote verstanden?

Die THG-Quote wurde 2015 eingeführt, um den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Dieser ist hierzulande für etwa ein Fünftel der Emissionen verantwortlich. Mit dieser Maßnahme wird Mineralölkonzernen vorgeschrieben, welchen Anteil ihrer Produkte sie auf nachhaltiger Basis herstellen müssen. Derzeit beträgt die Quote acht Prozent. Bis 2030 steigt sie sukzessive auf 25 Prozent an. Wird die THG-Quote nicht erfüllt, drohen den Unternehmen hohe Strafzahlungen.

Da die meisten Konzerne diese Quote nicht erreichen werden, können sie sich mit dem Kauf von Zertifikaten von Marktteilnehmern, die ihre Verschmutzungsrechte nicht ausschöpfen, von den angekündigten Strafzahlungen befreien. Bis 2021 profitierten vornehmlich die großen Energieversorger aufgrund des deutschen grünen Energiemixes von der THG-Prämie.

2022 wurde die Quote auf den Individualverkehr ausgedehnt. Seitdem kommen auch Privatleute und Unternehmen mit Elektrofahrzeugen sowie Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in den Genuss der Prämienzahlung. Die Auszahlung der THG-Prämie wird über sogenannte Quotenhändler abgewickelt. Ein THG-Quoten-Vergleich mit Homeandsmart.de klärt über die besten Anbieter auf.

Welche Ziele werden mit der THG-Quote verfolgt?

Die Bundesregierung verfolgt mit der THG-Prämie eine ganze Reihe von Zielen:

  • Beschleunigung des Ausbaus einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.
  • Verlagerung des Individualverkehrs und des Transports von der Straße auf die Schiene.
  • Verteuerung fossiler Treibstoffe.
  • Kostenreduzierung bei allen Formen der Elektromobilität.
  • Allgemeine Reduzierung des Verkehrsaufkommens.

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Prämienberechtigt sind alle Halter von Elektrofahrzeugen. Darunter fallen elektrisch betriebene Motorräder ab 45 km/h und Pkw sowie Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrzeuge gewerblich oder privat genutzt werden. Leer gehen Halter von Hybridfahrzeugen aus, bei denen neben einem Elektromotor ein Verbrennungsmotor verbaut ist.

Obendrein können Betreiber von Ladepunkten die THG-Prämie beantragen. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass nur solche Ladesäulen berechtigt sind, die zumindest teilweise von der Öffentlichkeit genutzt werden. Fuhrparkbetreiber, die ihre Flotte auf Elektromobilität umstellen wollen, kassieren doppelt. Die Prämie kann sowohl für jedes einzelne Elektrofahrzeug als auch für die Ladestation beantragt werden, sofern diese den Vorgaben entspricht.

Wie hoch fällt die Prämie aus?

Die Prämie wird jährlich für jeden Fahrzeugtyp neu festgelegt. Derzeit kann für einen Pkw mit 250 bis 400 Euro gerechnet werden. Für große Lkw und Busse liegen fünfstellige Beträge im Bereich des Möglichen.

Betreiber von Ladesäulen erhalten derzeit um die 15 Cent pro abgegebene Kilowattstunde (kWh). Sofern der Strom mit erneuerbaren Energien erzeugt wird, kann sich die Prämie verdoppeln.

Ist die THG-Quote ein staatliches Fördermittel?

Die Prämie ist keine staatliche Fördermaßnahme. Es werden ausschließlich die großen Mineralölkonzerne belastet, sodass keine Steuermittel verwendet werden müssen.

Wie läuft der Quotenhandel ab?

Prinzipiell könnte jeder Berechtigte seine Prämie mit den Mineralölkonzernen selbst aushandeln. Dadurch würde allerdings ein bürokratischer Aufwand entstehen, der die THG-Prämie unrentabel machen würde. Daher werden spezialisierte Vermittlungsunternehmen zwischengeschaltet, die den gesamten Prozess im Namen ihrer Kunden online abwickeln.

Die Quotenhändler sammeln dabei eine gewisse Anzahl von vollständig ausgefüllten Anträgen und leiten diese gebündelt an das Bundesumweltamt weiter, unter dessen Federführung der Emissionshandel steht. Das Amt prüft die Anträge und stellt ein Zertifikat aus, sofern eine Prämienberechtigung festgestellt wird. Die Zertifikate werden an das Vermittlungsunternehmen zurückgesendet.

Jetzt verkaufen die Quotenhändler die Zertifikate en bloc an die Mineralölunternehmen. Sobald diese bezahlt haben, überweisen die Vermittler die Prämie unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr anteilig auf die Bankkonten ihrer Kundschaft. Die Kunden müssen sich in beiden Fällen nur um eine regelkonforme Antragstellung kümmern. Der Rest des Prozesses bis zur Auszahlung läuft online ab und wird vom Quotenhändler übernommen.

Die Höhe der Prämie für Elektrofahrzeuge wird dabei vom Bundesumweltamt jedes Jahr und für jeden Fahrzeugtyp aufs Neue festgelegt. Bei Ladestationen wird die Prämie über den realen Verbrauch errechnet. Zu beachten ist, dass sich der Antragsprozess bei Elektrofahrzeugen und Ladesäulen unterscheidet

Seit 2022 können Halter von Elektroautos und Betreiber von öffentlichen Ladepunkten die THG-Prämie beantragen! (link)

Antragstellung für E-Autos und Flottenbetreiber

Für Halter eines Elektrofahrzeuges ist die Antragstellung mit wenig Aufwand verbunden. Dabei ist auf der Website des Anbieters ein Antragsformular wahrheitsgemäß auszufüllen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins des betreffenden Fahrzeugs und ein gültiges Ausweisdokument werden hochgeladen und eine Bankverbindung angegeben. Fuhrparkbetreiber wiederholen diesen Vorgang für jedes einzelne Elektrofahrzeug ihrer Flotte.

Sobald dies geschehen ist, muss sich der Halter um nichts mehr kümmern und kann beruhigt auf die Auszahlung der THG-Prämie warten. Derzeit muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten gerechnet werden, da das Bundesumweltamt ausgelastet ist.

Antrag für Ladestationen

Betreiber von Ladestationen müssen etwas mehr Aufwand in Kauf nehmen. Die Prämie ist an einige Bedingungen geknüpft, wobei die Quotenhändler in der Regel unterstützend zur Seite stehen:

  • Der Ladepunkt ist bei der Bundesnetzagentur zu registrieren.
  • Die betreffende Ladestation muss den technischen und regulatorischen Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen.

Sobald diese Informationen beschafft sind, kann der Quotenhändler beauftragt werden. Üblicherweise werden quartalsmäßige Auszahlungsintervalle festgelegt. Der Betreiber der Ladestation übermittelt seine Verbräuche alle drei Monate an den Quotenhändler. Alternativ dazu kann dem Vermittler Zugriff aufs Backend der Anlage gewährt werden.

Welche Unterlagen benötigt die Bundesnetzagentur?

Auch die Meldung bei der Bundesnetzagentur bringt etwas Arbeitsaufwand mit sich, der aber nur einmalig anfällt. Damit die Registrierung gelingt, benötigt die Agentur die folgenden Informationen:

  • Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur, sofern vorhanden.
  • Standpunkt mit Längen- und Breitengrad. Diese Information kann über Google Maps herausgefunden werden.
  • Anzahl der vorhandenen Ladesäulen.
  • Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage.
  • Nennleistung in Kilowattstunden.
  • Tag der Inbetriebnahme.
  • Steckersysteme, die Verwendung finden.
  • Public Key. Diese Nummer ist auf dem Messgerät der Ladesäule zu finden und bestätigt die Eichkonformität.
  • Einverständniserklärung, dass die Ladeeinrichtung auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden darf.

Welche Anforderungen stellt die Ladesäulenverordnung?

Das wichtigste Kriterium der LSV ist die öffentliche Zugänglichkeit, die nicht zeitlich begrenzt sein darf. Dies ist etwa bei Ladestationen im öffentlichen Raum und Supermärkten gegeben, an denen Halter ihr Fahrzeug spontan und ohne vertragliche Bindung aufladen können. Ladepunkte auf Firmen- und Hotelparkplätzen, zu denen nur die Mitarbeiter beziehungsweise das Personal Zugang haben, sind nicht prämienberechtigt.

Außerdem müssen die Säulen geeicht sein. Des Weiteren sollten die angebotenen Bezahlsysteme und die damit verbundenen Authentifizierungsverfahren den Anforderungen der LSV entsprechen.

THG-Prämie auf jeden Fall beantragen

Die Beantragung der THG-Prämie hat keinen verpflichtenden Charakter. Begünstigte, die darauf verzichten, verschenken allerdings bares Geld. Denn dann behält sich die Regierung vor, nicht beantragte Zertifikate in Eigenregie zu veräußern. Die dadurch erzielten Einnahmen kommen der Staatskasse zugute.