Seit der neuen Fahrerlaubnisverordnung vom 19. Januar 2013 gibt es in Deutschland 16 Führerscheinklassen. Diese Führerscheinklassen gelten in der gesamten EU, seitdem 2013 die 3. EG-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten ist. Mit den Führerscheinklassen wird sichergestellt, dass der Inhaber der jeweiligen Führerscheinklasse die körperlichen und geistigen Anforderungen zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge erfüllt.
Was sind Führerscheinklassen?
Führerscheinklassen berechtigen zum Führen bestimmter Fahrzeugtypen und gewährleisten, dass der Führerscheininhaber körperlich und geistig in der Lage ist, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen. Wer einen Führerschein erwerben möchte, muss in einer Prüfung die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen der jeweiligen Fahrzeuge nachweisen. Führerscheinklassen definieren, welche Fahrzeugart gefahren werden darf, darunter auch Gewicht, Anhängerbestimmungen und das Mindestalter des Fahrers.
Welche Führerscheinklassen gibt es?
In der EU gibt es die folgenden Führerscheinklassen, bei denen für das Fahren der Fahrzeuge das Mindestalter des Fahrers zu beachten ist:
- AM: leichte zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Mindestalter 15 Jahre
- A1: Krafträder mit Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und Leistung bis 11 kW, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter, Mindestalter 16 Jahre
- A2: Krafträder mit einer Leistung bis 35 kW, Mindestalter 18 Jahre
- A: alle Motorräder, Mindestalter 24 Jahre, bei Vorbesitz von Führerscheinklasse A2 Mindestalter 20 Jahre
- B: PKW mit einem Gewicht bis 3,5 Tonnen und bis zu acht Sitzen, mit Anhänger bis 750 Kilogramm
- BE: PKW mit Anhänger mit Gewicht von mehr als 750 Kilogramm, Gesamtgewicht bis 7 Tonnen
- B96: PKW mit Anhänger mit Gewicht von mehr als 750 Kilogramm, Gesamtgewicht bis 4.250 Kilogramm
- C1: leichte LKW mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen, mit Anhänger bis 750 Kilogramm, Mindestalter 18 Jahre
- C1E: leichtere LKW mit Anhänger und Gesamtgewicht bis 12 Tonnen, Mindestalter 18 Jahre
- C: Schwere LKW mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und mit Anhänger bis 750 Kilogramm, Mindestalter 21 Jahre
- CE: schwere LKW mit Anhänger oder Sattelanhänger als Lastzüge, Mindestalter 21 Jahre
- D1: Kleinere Busse mit 9 bis 16 Sitzplätzen, bis 8 Meter Länge, mit Anhänger bis 750 Kilogramm, Mindestalter 21 Jahre
- D1E: kleinere Busse mit Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm, Mindestalter 21 Jahre
- D: große Busse mit mehr als acht Sitzplätzen, mit Anhänger bis 750 Kilogramm, Mindestalter 24 Jahre
- DE: große Busse mit Anhänger, Mindestalter 24 Jahre
- L: Zugmaschinen bis 40 km/h für Land- und Forstwirtschaft, Stapler bis 25 km/h, Mindestalter 16 Jahre
- T: selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, Mindestalter 16 Jahre, und Zugmaschinen bis 60 km/h, Mindestalter 18 Jahre
Quelle: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Die Führerscheinklassen L und T werden zu einer Führerscheinklasse zusammengefasst, weshalb die Rede von 16 anstatt von 17 Führerscheinklassen ist. Wer im Besitz der Führerscheinklasse T ist, darf auch Fahrzeuge der Klasse L fahren.
Das Mindestalter für die Führerscheinklassen B, BE und B96 liegt bei 18 Jahren. Die Fahrzeuge dürfen auch von Fahrern ab 17 Jahren in Begleitung gefahren werden.
| Alte Klasse | Neue Klassen (entspricht heute) | Kurzbeschreibung |
| 1 | A | Schwere Motorräder (unbeschränkt) |
| 1a | A2 | Mittelschwere Motorräder (bis 35 kW) |
| 1b | A1 | Leichtkrafträder (bis 125 ccm) |
| 2 | C, CE (ggf. D, DE, D1, D1E*) | Schwere LKW und Lastzüge |
| 3 | B, BE, C1, C1E (ggf. D-Klassen*) | PKW und leichte LKW (bis 7,5t) |
| 4 | AM | Kleinkrafträder (Roller, Mopeds bis 45 km/h) |
| 5 | L | Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft |
Alte und neue Führerscheinklassen
Alte Führerscheinklassen wurden mit Ziffern benannt, während die neuen Führerscheinklassen mit Buchstaben benannt sind. Die Führerscheinklasse AM ersetzt die alten Führerscheinklassen 4, M und S und gilt für Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor sowie gering motorisierte Quads und Trikes.
Wer im Besitz eines alten Führerscheins ist, profitiert zum Teil von den Regelungen für die neuen Führerscheinklassen. Kraftfahrer, die noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, können ihn in einen EU-Führerschein in Kartenform umtauschen, ohne eine Prüfung zu absolvieren. Für die alten Führerscheine gilt Bestandsschutz.
Wer ein Fahrzeug ohne die dafür notwendige Führerscheinklasse fährt, begeht eine Straftat. Sie kann mit bis zu drei Punkten in Flensburg und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Modernisierung und zukünftige Entwicklungen im EU-Fahrerlaubnisrecht
Das System der Führerscheinklassen unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung, um den technologischen Fortschritt und die Mobilitätswende abzubilden. Ein zentrales Thema der kommenden Jahre ist die 4. EU-Führerscheinrichtlinie, über die aktuell auf europäischer Ebene debattiert wird.
Ein wesentlicher Punkt dieser Reform betrifft die Gewichtsgrenzen für die Klasse B. Da moderne Elektrofahrzeuge aufgrund der schweren Batterien oft an die 3,5-Tonnen-Grenze stoßen, wird diskutiert, diese Grenze für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb auf 4,25 Tonnen anzuheben. Dies würde es Inhabern eines Standard-PKW-Führerscheins ermöglichen, auch schwerere E-Transporter oder Wohnmobile zu führen, ohne eine zusätzliche LKW-Klasse (C1) erwerben zu müssen.
Parallel dazu treibt die EU die Digitalisierung der Fahrerlaubnis voran. Ziel ist ein digitaler Führerschein, der auf dem Smartphone gespeichert wird und bei Polizeikontrollen innerhalb der gesamten EU anerkannt wird. Dies soll nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch die Sicherheit erhöhen, da digitale Dokumente schwerer zu fälschen sind als physische Karten. Zudem wird über verpflichtende Auffrischungskurse oder medizinische Check-ups für Senioren sowie über ein EU-weites System für Fahrverbote nachgedacht. Wer künftig in einem EU-Mitgliedstaat die Fahrberechtigung verliert, könnte diese dann automatisch in der gesamten Union einbüßen. Diese Maßnahmen unterstreichen das Ziel der „Vision Zero“: die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 auf nahezu null zu senken.