Verzögerte Einführung: EU macht Einreise mit ETIAS-Antrag erst ab 2024 zur Pflicht

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Die Europäische Kommission plant ein neues Einreisesystem, um die Grenzen zu schützen und zu stärken. Reisende aus 60 verschiedenen Ländern müssen im Vorfeld ihrer Einreise in einen Schengen-Mitgliedsstaat eine „ETIAS“-Genehmigung beantragen.

Das neue System, das als Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) bekannt ist, wird voraussichtlich ab 2024 in Kraft treten. Das ETIAS soll dazu beitragen, illegale Einwanderung, Terrorismus und andere grenzüberschreitende Verbrechen zu verhindern.

Um eine ETIAS-Genehmigung zu erhalten, müssen Reisende aus den betroffenen Ländern online einen Antrag stellen und eine Gebühr entrichten. Der Antrag umfasst Fragen zu persönlichen Daten, Reisedetails und Sicherheitsfragen. Die Gebühr für die Genehmigung beträgt voraussichtlich 7 Euro und ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig.

Es wird erwartet, dass das ETIAS-System das derzeitige Schengen-Visum ersetzt, das für Reisen in den Schengen-Raum erforderlich ist. Das neue System soll schneller und effizienter sein und Reisenden eine einfachere und sicherere Einreise ermöglichen.

Insgesamt wird erwartet, dass das ETIAS-System positive Auswirkungen auf die Grenzsicherheit und das Reisen innerhalb Europas haben wird. Es wird jedoch empfohlen, dass Reisende aus den betroffenen Ländern sich rechtzeitig vor ihrer geplanten Reise über die Anforderungen des neuen Systems informieren und einen Antrag stellen.



Wie funktioniert „ETIAS“?

Das „ETIAS for Europe“ („ETIAS für Europa“) System überprüft Reisende bereits vor Antritt ihrer Reise. Hierbei werden alle Informationen, die im Rahmen des „ETIAS-Antrags“ bereitgestellt werden, mit Sicherheitsdatenbanken abgeglichen.

Um einen Antrag zu stellen, benötigen Reisende einen gültigen Reisepass, eine E-Mail-Adresse und eine Debit- oder Kreditkarte für die Gebühren. Die voraussichtliche Antragsgebühr beträgt sieben Euro.

Sobald der Antrag genehmigt ist, erhält der Reisende die „ETIAS“-Visumbefreiung, die für kurzfristige Aufenthalte sowie für Geschäfts- und Freizeitzwecke von bis zu 90 Tagen gültig ist. Personen, die in Europa studieren oder arbeiten möchten, müssen weiterhin ein anderes Visum beantragen. Die Genehmigung für den „ETIAS“-Antrag ist drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig, je nachdem, welches Datum früher eintritt.

EU-Bürger benötigen nach wie vor keinen Reisepass und unterliegen keiner anderen Art von Grenzkontrolle an den gemeinsamen Grenzen. Daher müssen sie auch keinen „ETIAS“-Antrag stellen.

Zurzeit existieren 60 Nationen, welche bald dazu verpflichtet sein werden, einen „Online-ETIAS-Antrag“ zu stellen. Besucher aus jenen 60 Ländern, welche nicht Teil der Europäischen Union (EU) sind, werden dann nicht länger visumfrei und kostenfrei für bis zu 90 Tage in den Schengen-Raum reisen können.

Hier ist eine Tabelle mit den Ländern, die ab 2024 eine ETIAS-Genehmigung benötigen werden:

Land
Albanien
Antigua und Barbuda
Argentinien
Australien
Bahamas
Barbados
Bosnien und Herzegowina
Brasilien
Brunei
Kanada
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Dominica
El Salvador
Georgien
Grenada
Guatemala
Honduras
Hong Kong
Israel
Japan
Kiribati
Macao
Nordmazedonien
Malaysia
Marshallinseln
Mauritius
Mexiko
Mikronesien
Moldawien
Montenegro
Neuseeland
Nicaragua
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Saint Kitts und Nevis
Saint Lucia
Sankt Vincent
Samoa
Serbien
Seychellen
Singapur
Salomonen
Südkorea
Taiwan
Timor Leste
Tonga
Trinidad und Tobago
Tuvalu
Ukraine
Vereinigte Arabische Emirate
Großbritannien / Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten von Amerika
Uruguay
Vanuatu
Venezuela

Wie man das ETIAS-Antragsformular ausfüllt

Das Ausfüllen des ETIAS-Antragsformulars dauert in der Regel etwa 10 Minuten und kann bequem online durchgeführt werden, ohne dass ein Papierausdruck erforderlich ist. Abhängig vom Herkunftsland des Antragstellers müssen mehrere Felder mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden. Im Folgenden sind die Informationen aufgeführt, die bereitgestellt werden müssen:

Zuallererst sind biometrische Informationen erforderlich, darunter der Vorname, der Familienname, der Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort. Darüber hinaus muss die Staatsangehörigkeit angegeben werden, sowie die Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Antragstellers.



Weitere Informationen, die im Antragsformular bereitgestellt werden müssen, sind die Ausbildungs- und Arbeitserfahrung des Antragstellers sowie das erste EU-Land, das der Antragsteller besuchen möchte. Es werden auch Fragen zu Berechtigung und Hintergrund gestellt, die sich auf den Gesundheitszustand, Reisen in Kriegsgebiete oder Regionen, aus denen der Antragsteller abgeschoben oder ausgewiesen wurde, oder das Strafregister beziehen können.

Wenn der Antragsteller minderjährig ist, muss der Antrag vom Erziehungsberechtigten gestellt werden. Wenn der Antragsteller Familienmitglied eines EU-Bürgers aus einem anderen Land ist, müssen Beweise für die Beziehung, die Aufenthaltsgenehmigung und weitere Hintergrundinformationen vorgelegt werden.