Werbung | Fotos vom Essen im Internet: Ist der Koch ein Künstler?

Urheberrecht

Fotos vom Essen im Internet: Ist der Koch ein Künstler?

Bevor im Restaurant zu Messer und Gabel gegriffen wird, muss schnell noch ein Foto vom Essen ins Internet gestellt werden. Freunde und Kollegen sollen doch auch etwas davon haben. Der Griff zum Smartphone mit Kamera kann aber auch Diskussionen auslösen. Zum Beispiel mit dem Ober, der dem Gast das Fotografieren verbieten will.

Problematisch kann die Veröffentlichung von Fotos angerichteter Teller werden, wenn das Posten das Urheberrecht verletzt, stellt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz, dazu fest. Ein Urheberrecht an einem servierten Essen besteht jedoch nur dann, wenn es so aufwendig angerichtet ist, dass es einem Kunstwerk gleichkommt. In einem Sterne-Restaurant ist das durchaus denkbar. Hier ist daher Vorsicht geboten, denn es droht eine teure Abmahnung.

Beim Italiener um die Ecke ist das eher unwahrscheinlich. Das Fotografieren des Essens und Posten der Bilder kann aber auch hier aus einem anderen Grund unzulässig sein: Der Wirt hat im Restaurant das Hausrecht. Er kann selbst bestimmen, was Gäste in seinen Geschäftsräumen tun dürfen und was nicht. Sowohl das Fotografieren des Essens als auch das Verbreiten der Bilder darf er verbieten. Hält sich der Gast nicht daran, kann der Wirt ihn aus dem Restaurant verweisen und ihm ein Hausverbot erteilen. Daher sollten Restaurantbesucher vor dem Fotografieren und Posten besser um Erlaubnis fragen. (ampnet/Sm)

Quelle: Auto-Medienportal.Net