Werbung | Urteil über GEMA-Gebühren gefallen: YouTube muss Videos nicht löschen

Das Urteil zur Videosperre auf der Internetplattform YouTube ist gefallen. Die Google-Tochter YouTube muss die betroffenen Musikvideos nicht sperren. Die GEMA habe die „Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht“, begründete die zuständige Zivilkammer ihre Entscheidung.

Hintergrund dieses Urteils ist der Streit um die Lizenzgebühren. Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) vertritt die Rechte von über 60.000 Komponisten, Musikverlegern und Autoren. Für jeden öffentlich gespielten Song musste YouTube einen bestimmten Betrag an die GEMA zahlen, der später an die Mitglieder ausgeschüttet wird.

Bisher hatten sich beide Seiten auf eine pauschale Vergütung geeinigt. Als Gegenleistung für die gezahlte Pauschale durfte YouTube die Musikvideos von Künstlern, die bei der GEMA Mitglied sind, auf ihrem Portal veröffentlichen. Als der Vertrag aber Ende März vergangenen Jahres auslief, konnte man sich nicht auf einen neuen Vertrag einigen. Die Videos blieben zunächst online.

Die neuen Verhandlungen wurden vor knapp drei Monaten von der GEMA abgebrochen. Als Grund wird vermutet, dass die GEMA zukünftig lieber pro Video abrechnen will, während YouTube es wie bisher mit einer pauschalen Zahlung belassen wollte. Bei ca. einem Cent pro abgespielten Song soll der Preisvorschlag der GEMA liegen. Ein Preis, den die YouTube-Betreiber nicht zahlen wollen.

GEMA-Chef Harald Heker scheint der Ansicht, dass YouTube Millionen an Werbeeinnahmen mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke verdiene. Also sollten sie auch dafür zahlen damit diejenigen, die diese Werke schaffen, angemessen vergütet werden.

Google-Chef für Zentral- und Nordeuropa, Philipp Schindler, scheint dagegen der Meinung, dass die GEMA viel zu hohe Forderungen stellt. Im Vergleich zu anderen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt liegen die Forderungen der GEMA um ein „zigfaches“ höher.

Das Urteil des Landesgerichtes Hamburg bedeutet jetzt, dass YouTube die betroffenen Videos zunächst nicht sperren muss. Außerdem muss noch die Frage geklärt werden, ob YouTube als Betreiber dafür sorgen muss, dass alle von Nutzern hochgeladenen Videos vorab auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Eine wohl kaum lösbare Aufgabe. Denn pro Minute werden zu YouTube rund 24 Stunden Videomaterial hochgeladen.

YouTube-Mutter Google wollte einen anderen Weg zur Lösung des Urheberrecht-Problems anbieten. Die Urheberrechtskontrolle soll auf die Rechteinhaber abgegeben werden. Dafür stellt Google ihnen ein Programm namens „Content-ID“ zur Verfügung. Rechteinhaber können damit alle YouTube-Videos automatisch auf geschützte Inhalte durchsuchen und beanstandete Videos löschen lassen. Eine solche nachträgliche Urheberrechtskontrolle lehnt die GEMA aber ab.

Ein GEMA-Anwalt kündigte nun an, dass seine Gesellschaft jetzt versucht im wohl anstehenden Hauptsacheverfahren ihre Interessen durchsetzen werde.